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   BVerfG, 21.12.1993 - 2 BvR 2758/93   

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https://dejure.org/1993,6437
BVerfG, 21.12.1993 - 2 BvR 2758/93 (https://dejure.org/1993,6437)
BVerfG, Entscheidung vom 21.12.1993 - 2 BvR 2758/93 (https://dejure.org/1993,6437)
BVerfG, Entscheidung vom 21. Dezember 1993 - 2 BvR 2758/93 (https://dejure.org/1993,6437)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im verwaltungsgerichtlichen Verfahren

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BVerfG, 18.06.1985 - 2 BvR 414/84

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung im

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1993 - 2 BvR 2758/93
    Dies wäre jedoch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde geboten gewesen (vgl. BVerfGE 70, 180 [187 ff]).
  • BVerfG, 24.02.1993 - 2 BvR 1959/92

    Verfassungsrechtliche Anforderungen an die Auslegung und Anwendung des § 51 Abs.

    Auszug aus BVerfG, 21.12.1993 - 2 BvR 2758/93
    Bei seiner Entscheidung über einen Abänderungsantrag des Beschwerdeführers wird das Verwaltungsgericht im übrigen zu bedenken haben, daß § 51 Abs. 1 AuslG gerade auch dann praktische Bedeutung erlangen kann, wenn politische Verfolgung wegen eines für die Asylanerkennung unbeachtlichen Nachfluchtgrundes droht (vgl. Beschluß der erkennenden Kammer vom 24. Februar 1993, InfAuslR 1993, S. 179 [181] mwN).
  • BVerfG, 12.12.2001 - 2 BvR 1875/01

    Erschöpfung des Rechtswegs im verwaltungsgerichtlichen Eilverfahren

    Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts kann dieses Abänderungsverfahren Verletzungen des Anspruchs auf rechtliches Gehör korrigieren (vgl. BVerfGE 70, 180 ; Beschluss der 1. Kammer des Zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 21. Dezember 1993 - 2 BvR 2758/93 -, veröffentlicht in JURIS).
  • BVerfG, 10.03.1997 - 2 BvR 323/97

    Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde - Rechtswegerschöpfung nach § 80 Abs. 7

    Dies wäre jedoch unter dem Gesichtspunkt der Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde geboten gewesen (vgl. BVerfGE 70, 180 [187 ff.] und Beschluß der Kammer vom 21. Dezember 1993 - 2 BvR 2758/93 -).

    Auf welchem verfahrensrechtlichen Weg das Verwaltungsgericht diesen Schutz gewährt, falls die Ausländerbehörde nicht schon von sich aus mit der Abschiebung zuwartet, ist von ihm im Rahmen seiner Zuständigkeit für die Auslegung und Anwendung der einschlägigen Vorschriften zu entscheiden (vgl. BVerfGE, a.a.O., S. 189 f. und Beschluß der Kammer vom 21. Dezember 1993 - 2 BvR 2758/93 - a.a.O.).

  • BVerfG, 17.09.1998 - 2 BvR 1278/98

    Wegen Fristversäumnis unzulässige Verfassungsbeschwerde gegen die Versagung

    In einem solchen Fall ist die Verfassungsbeschwerde insgesamt unzulässig, wenn nicht zuvor im Hinblick auf den behaupteten Verstoß gegen Art. 103 Abs. 1 GG ein Abänderungsverfahren durchgeführt wurde (vgl. BVerfGE 70, 180 [187 ff.], Beschlüsse der Kammer vom 21. Dezember 1993 - 2 BvR 2758/93 - und vom 10. März 1997 - 2 BvR 323/97 -, beide in JURIS veröffentlicht).
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